Korrektur und Beschwerde

Diese Datenbank führt amtliche Entscheidungen nach, aber Nacharbeiten können Fehler enthalten. Korrekturhinweise sind ausdrücklich erwünscht und werden geprüft.

Was kann gemeldet werden?

Wie wird gemeldet?

Schreiben Sie eine E-Mail und geben Sie das Aktenzeichen des Bescheids an. Der Betreff ist bereits vorausgefüllt, damit die Meldung dem richtigen Fall zugeordnet werden kann:

Korrektur zum Beispiel-Aktenzeichen EDPBI:SE:OSS:D:2023:790 melden (Beispiel-Link; auf jeder Falldetailseite gibt es einen Link mit dem dortigen Aktenzeichen).

Hilfreich, aber nicht erforderlich: die URL der amtlichen Quelle, das Datum des Bescheids und was genau abweicht.

Was passiert danach?

  1. Die Meldung wird gegen den amtlichen Bescheid und die genannte Quelle geprüft.
  2. Sie erhalten binnen 14 Tagen eine Antwort.
  3. Bei begründeten Hinweisen erscheint der Fall in einer neuen Fassung mit Quellnachweis für die Änderung und einem neuen Prüfdatum; der Verfahrensgang wird vollständig nachgeführt.
  4. Ist der Hinweis nicht begründet, erläutert die Antwort, warum der Eintrag unverändert bleibt.

Beschwerde als betroffene Person

Betrifft Sie ein dokumentierter Bescheid, finden Sie auf der Seite Art.-14-Information, welche Daten zu Ihrem Fall veröffentlicht sind, welche Rechtsgrundlagen gelten und welche Rechte Ihnen zustehen — etwa Auskunft, Berichtigung oder Löschung.