Korrektur und Beschwerde
Diese Datenbank führt amtliche Entscheidungen nach, aber Nacharbeiten können Fehler enthalten. Korrekturhinweise sind ausdrücklich erwünscht und werden geprüft.
Was kann gemeldet werden?
- fehlende Instanz — etwa ein Berufungs- oder Gerichtsentscheid, der im Verfahrensstand noch nicht erfasst ist
- falscher Betrag oder falsche Währung
- veralteter Status — der Fall ist inzwischen rechtskräftig oder aufgehoben
- Rechtskraft-Einwand — der Bescheid ist tatsächlich angefochten oder aufgehoben worden
Wie wird gemeldet?
Schreiben Sie eine E-Mail und geben Sie das Aktenzeichen des Bescheids an. Der Betreff ist bereits vorausgefüllt, damit die Meldung dem richtigen Fall zugeordnet werden kann:
Korrektur zum Beispiel-Aktenzeichen EDPBI:SE:OSS:D:2023:790 melden (Beispiel-Link; auf jeder Falldetailseite gibt es einen Link mit dem dortigen Aktenzeichen).
Hilfreich, aber nicht erforderlich: die URL der amtlichen Quelle, das Datum des Bescheids und was genau abweicht.
Was passiert danach?
- Die Meldung wird gegen den amtlichen Bescheid und die genannte Quelle geprüft.
- Sie erhalten binnen 14 Tagen eine Antwort.
- Bei begründeten Hinweisen erscheint der Fall in einer neuen Fassung mit Quellnachweis für die Änderung und einem neuen Prüfdatum; der Verfahrensgang wird vollständig nachgeführt.
- Ist der Hinweis nicht begründet, erläutert die Antwort, warum der Eintrag unverändert bleibt.
Beschwerde als betroffene Person
Betrifft Sie ein dokumentierter Bescheid, finden Sie auf der Seite Art.-14-Information, welche Daten zu Ihrem Fall veröffentlicht sind, welche Rechtsgrundlagen gelten und welche Rechte Ihnen zustehen — etwa Auskunft, Berichtigung oder Löschung.