EDPBI:FR:OSS:D:2024:1456
- Aktenzeichen
- EDPBI:FR:OSS:D:2024:1456
- Behörde
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (FR)
- Adressatentyp
- juristische Person
- Branche
- Fernwahrsagungs- und esoterische Digitaleistungen (SMS, Telefon-Chat, Premium-SMS) mit E-Mail- und SMS-Werbung
- Status
- festgesetzt
- Ursprüngliche Buße
- 150.000,00 €
- Aktuelle Buße
- 150.000,00 €
- Letzte Prüfung
- 22.9.2026, 23:00:34
Was passiert ist
Die CNIL verhängte gegen ein Unternehmen für Fernwahrsagungsleistungen ein Bußgeld von 150.000 Euro, davon 100.000 Euro für Verstöße gegen Art. 5 Abs. 1 lit. e und Art. 9 DSGVO sowie 50.000 Euro gegen den französischen CPCE. Das Unternehmen sammelte unter anderem besonders sensible Angaben (etwa zu Lebenssituation und Gesundheitszustand der Ratsuchenden) ohne hinreichende Rechtsgrundlage und speicherte Kundendaten über die erforderliche Dauer hinaus. Zudem versandte es Werbe-SMS und -E-Mails ohne wirksame Einwilligung; die Betroffenen galten wegen der Beratungssituation als besonders verletzlich.
Verfahrensgang
- 26.09.2024 — Behörde
festgesetzt · 150.000,00 €Namen des Adressaten und aller Beteiligten sind in der veröffentlichten Fassung geschwärzt bzw. entfernt (Anonymisierung nach zwei Jahren vorgesehen). Register gibt country FR und outcome imposed; beides deckt sich mit dem Dokument. Dokument ist eine englische Übersetzung der französischen Entscheidung SAN-2024-015. Bußgeld gesamt 150.000 EUR = 100.000 EUR (DSGVO) + 50.000 EUR (Art. L34-5 CPCE, nicht als DSGVO-Artikel aufgenommen). Art. 9 wird im Tenor ohne Absatz genannt; die Verstoßfeststellung bezieht sich auf das Fehlen einer Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a. Keine weiteren DSGVO-Artikel im Tenor.
Quellen
- https://www.edpb.europa.eu/system/files/2026-07/decision1456.pdf — abgerufen 31.08.2026, Rolle: tragende Quelle
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