FUNDACIÓN CitizenGo
- Aktenzeichen
- EDPBI:ES:OSS:D:2024:1380
- Behörde
- Agencia Española de Protección de Datos (ES)
- Adressatentyp
- juristische Person
- Branche
- Gemeinnützige Online-Petitionsplattform
- Status
- festgesetzt
- Ursprüngliche Buße
- 5.000,00 €
- Aktuelle Buße
- 5.000,00 €
- Letzte Prüfung
- 22.9.2026, 23:00:34
Was passiert ist
Eine beschwerdeführende Person erhielt eine Werbe-E-Mail der Petitionsplattform CitizenGo ohne Einwilligung. Die Prüfung ergab, dass die Einwilligungsklausel der Plattform nicht den Anforderungen des Art. 7 DSGVO genügte, weil die Anmeldung für eine Petition zugleich die Zustimmung zu Informationen über andere Kampagnen enthielt und damit keine freie, spezifische und getrennte Einwilligung vorlag; betroffen waren mindestens rund 17,1 Millionen Plattformnutzer. Die AEPD setzte eine Buße von 5.000 Euro fest; die Plattform zahlte vor Abschluss, was zur Einstellung des Verfahrens nach Art. 85 LPACAP führte, und hatte zuvor die Daten der beschwerdeführenden Person gelöscht.
Verfahrensgang
- 17.07.2024 — Behörde
festgesetzt · 5.000,00 €Datum der Endentscheidung nicht im Dokument genannt; decisionDate 2024-07-17 aus dem Register als Fallback übernommen. Formell beschließt die Endentscheidung die Einstellung (Art. 85 LPACAP) nach freiwilliger Zahlung vom 14.11.2022; die Buße von 5.000 EUR gilt als festgesetzt. Neben der Buße wurden Korrekturmaßnahmen nach Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO thematisiert; die Stiftung berichtete über umgesetzte Maßnahmen. Beschwerdeführer-Name geschwärzt. Verfahren PS/00184/2022.
Quellen
- https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025-04/decision-no-1380.pdf — abgerufen 31.08.2026, Rolle: tragende Quelle
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