IAB Europe (Interactive Advertising Bureau Europe)
- Aktenzeichen
- EDPBI:BE:OSS:D:2022:325
- Behörde
- Gegevensbeschermingsautoriteit (BE)
- Adressatentyp
- juristische Person
- Branche
- Verband der digitalen Werbe- und Marketingindustrie (Betreiber des Transparency & Consent Framework)
- Status
- festgesetzt
- Ursprüngliche Buße
- 250.000,00 €
- Aktuelle Buße
- 250.000,00 €
- Letzte Prüfung
- 22.9.2026, 23:00:34
Was passiert ist
Die Streitkammer der belgischen Datenschutzbehörde entschied nach Beschwerden mehrerer Einzelpersonen und NGOs über das von IAB Europe betriebene Transparency and Consent Framework (TCF) für die Online-Werbung. Die Kammer stellte fest, dass IAB Europe für die Verarbeitung im TCF (TC Strings und Consent-Cookies) Verantwortlicher ist, die Nutzereinstellungen ohne gültige Rechtsgrundlage verarbeitet (Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 6), die Integrität der TC Strings nicht ausreichend sichert (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 24, 25 und 32), nicht hinreichend transparent informiert (Art. 12-14), kein vollständiges Verarbeitungsverzeichnis führt (Art. 30), keine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt hat (Art. 35) und keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hat (Art. 37). Es wurde eine Geldbuße von 250.000 EUR verhängt, ergänzt durch eine Abhilfeanordnung mit Fristsetzung und Androhung eines Zwangsgelds von 5.000 EUR pro Tag; die Kammer verneinte ausdrücklich Verstöße gegen Art. 5 Abs. 1 lit. b, c und e, Art. 9 sowie Art. 44-49.
Verfahrensgang
- 02.02.2022 — Behörde
festgesetzt · 250.000,00 €Decision on the merits 21/2022 (case DOS-2019-01377), Beschlussdatum 2 February 2022; inoffizielle Übersetzung aus dem Niederländischen. Bußgeld 250.000 EUR (Art. 83.5-Höchstgrenze 20.000.000 EUR; Jahresumsatz des Adressaten 2020: 2.471.467 EUR). Zusätzlich zum Bußgeld Zwangsgeld von 5.000 EUR/Tag bei Nichtbefolgung der Abhilfeanordnung (nicht als Buße erfasst). Mehrere beschwerdeführende Einzelpersonen und NGOs namentlich genannt (bei natürlichen Personen hier nicht wiedergegeben); kein weiterer Adressat. Register listet zusätzlich Art. 7 — ein Verstoß gegen Art. 7 wurde nicht festgestellt (Art. 7 nur im Rahmen der Gültigkeit der Einwilligung geprüft); Abweichung zum Register. Ausdrücklich verneinte Verstöße: Art. 5(1)(b), 5(1)(c), 5(1)(e), Art. 9, Art. 44-49.
Quellen
- https://www.edpb.europa.eu/system/files/2022-03/be_2022-02_decisionpublic_0.pdf — abgerufen 31.08.2026, Rolle: tragende Quelle
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