← Recherche

Zamazi Limited

Aktenzeichen
EDPBI:CY:OSS:D:2025:3584
Behörde
Γραφείο Επιτρόπου Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (CY)
Adressatentyp
juristische Person
Branche
Online-Abodienste (Betreiber der Webseite getallsporty.com, Sport-/Abonnement-Inhalte)
Status
festgesetzt
Ursprüngliche Buße
10.000,00 €
Aktuelle Buße
10.000,00 €
Letzte Prüfung
22.9.2026, 23:00:34

Was passiert ist

Ein Betroffener, der nach eigener Angabe über eine Phishing-Seite zu einem Abonnement auf der Webseite des Verantwortlichen geleitet und abgebucht worden war, verlangte per E-Mail die Löschung seiner Daten und eine Einstellung der Verarbeitung. Der Verantwortliche antwortete weder auf die Anfrage noch auf Nachfragen der zypriotischen Aufsichtsbehörde und löschte die Daten erst nach deren Intervention; einen Nachweis, dass die Betroffenen eingewilligt hatten, konnte er nicht erbringen, da die Einwilligungsprotokolle mit der Löschung vernichtet worden waren. Die Behörde stellte Verstöße gegen Art. 5 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 1 (fehlender Rechenschafts-/Nachweispflicht) sowie gegen Art. 12 Abs. 2 und 3 DSGVO (Behinderung und verspätete Bearbeitung des Betroffenenantrags) fest und verhängte drei Geldbußen von zusammen 10.000 EUR sowie Abhilfeanordnungen zur Überprüfung der Verfahren.

Verfahrensgang

  1. 04.09.2025 — Behörde
    festgesetzt · 10.000,00 €
    Art. 5Art. 7Art. 12

    Scan-Fall: Textdatei leer, PDF seitenweise visuell ausgewertet (11 Seiten, Scan-Qualität, Unterschriftsbereich geschwärzt). Drei getrennte Geldbußen im selben Bescheid gegen denselben Adressaten: EUR 4.000 (Verstoß gegen Art. 5 Abs. 2 und 7 Abs. 1, einheitlich nach Art. 83 Abs. 3), EUR 3.000 (Art. 12 Abs. 2) und EUR 3.000 (Art. 12 Abs. 3) – Summe EUR 10.000. Daneben Abhilfeanordnung nach Art. 58 Abs. 2 lit. d (Überprüfung des Antragsmanagements und der Registrierungsverifikation, Bericht binnen 2 Monaten). In den Ausführungen werden mögliche weitere Verstöße gegen Art. 24 Abs. 1 und 32 Abs. 1 erwähnt ('may constitute'), im abschließenden Beschluss aber nicht festgestellt. Register nennt Artikel 12, 17, 31, 5, 7 und 83 – Art. 17 war nur Gegenstand des Betroffenenantrags, ein Verstoß gegen Art. 31 wird im Tenor nicht festgestellt; dokumentiert ist die Abweichung. Verfahren als federführende Aufsichtsbehörde nach Beschwerdeübertragung aus der Slowakei.

    Amtlicher Bescheid (PDF, en)

Quellen

Einen Fehler melden

Fehlt eine Instanz oder stimmt ein Betrag nicht? Korrektur zu EDPBI:CY:OSS:D:2025:3584 vorschlagen.