EDPBI:LT:OSS:D:2019:17
- Aktenzeichen
- EDPBI:LT:OSS:D:2019:17
- Behörde
- State Data Protection Inspectorate (LT)
- Adressatentyp
- juristische Person
- Branche
- Zahlungsdienstleister
- Status
- festgesetzt
- Ursprüngliche Buße
- 61.500,00 €
- Aktuelle Buße
- 61.500,00 €
- Letzte Prüfung
- 22.9.2026, 23:00:34
Was passiert ist
Die litauische Aufsichtsbehörde verhängt als erste Sanktion nach dem One-Stop-Shop-Mechanismus eine Geldbuße von 61 500 Euro (2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes) gegen einen Zahlungsdienstleister. Bei Online-Zahlungen fertigte das Unternehmen Screenshots an, die Name, Kontobewegungen, Kredite und Hypotheken der Zahler zeigten, ohne die Nutzer darüber zu informieren; die Datenerhebung ging über das für den Zahlungsdienst Notwendige hinaus und wurde zu lange gespeichert. Zudem konnten Unbefugte über die bloße Transaktionsnummer auf die Daten zugreifen, weil angemessene Sicherheitsmaßnahmen fehlten, und die zuständige Behörde wurde über diese Datenpanne nicht informiert.
Verfahrensgang
- 16.05.2019 — Behörde
festgesetzt · 61.500,00 €Es handelt sich um eine öffentliche Zusammenfassung der Endentscheidung nach Art. 60, nicht um den Vollbescheid; der Verantwortliche wird nicht namentlich genannt (subject_name null). Die Zusammenfassung nennt Absätze und Buchstaben zu Art. 5 nicht (Datenminimierung und Speicherbegrenzung → 5(1)(c) und (e) sind dem Sinn nach gemeint, aber nicht ausdrücklich zitiert). Art. 24 erscheint nur in der Kopfzeile „Legal Reference", ohne dass in den Feststellungen ein eigenständiger Verstoß dagegen beschrieben wird; Art. 83 ist lediglich Grundlage der Buße und wurde nicht aufgenommen.
Quellen
- https://www.edpb.europa.eu/system/files/article-60-final-decisions/summary/publishable_lt_2019-05_allegedillegalpersonaldataprocessing_summarypublic.pdf — abgerufen 31.08.2026, Rolle: tragende Quelle
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