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EDPBI:LT:OSS:D:2019:17

Aktenzeichen
EDPBI:LT:OSS:D:2019:17
Behörde
State Data Protection Inspectorate (LT)
Adressatentyp
juristische Person
Branche
Zahlungsdienstleister
Status
festgesetzt
Ursprüngliche Buße
61.500,00 €
Aktuelle Buße
61.500,00 €
Letzte Prüfung
22.9.2026, 23:00:34

Was passiert ist

Die litauische Aufsichtsbehörde verhängt als erste Sanktion nach dem One-Stop-Shop-Mechanismus eine Geldbuße von 61 500 Euro (2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes) gegen einen Zahlungsdienstleister. Bei Online-Zahlungen fertigte das Unternehmen Screenshots an, die Name, Kontobewegungen, Kredite und Hypotheken der Zahler zeigten, ohne die Nutzer darüber zu informieren; die Datenerhebung ging über das für den Zahlungsdienst Notwendige hinaus und wurde zu lange gespeichert. Zudem konnten Unbefugte über die bloße Transaktionsnummer auf die Daten zugreifen, weil angemessene Sicherheitsmaßnahmen fehlten, und die zuständige Behörde wurde über diese Datenpanne nicht informiert.

Verfahrensgang

  1. 16.05.2019 — Behörde
    festgesetzt · 61.500,00 €
    Art. 5Art. 6Art. 14Art. 32Art. 33

    Es handelt sich um eine öffentliche Zusammenfassung der Endentscheidung nach Art. 60, nicht um den Vollbescheid; der Verantwortliche wird nicht namentlich genannt (subject_name null). Die Zusammenfassung nennt Absätze und Buchstaben zu Art. 5 nicht (Datenminimierung und Speicherbegrenzung → 5(1)(c) und (e) sind dem Sinn nach gemeint, aber nicht ausdrücklich zitiert). Art. 24 erscheint nur in der Kopfzeile „Legal Reference", ohne dass in den Feststellungen ein eigenständiger Verstoß dagegen beschrieben wird; Art. 83 ist lediglich Grundlage der Buße und wurde nicht aufgenommen.

    Amtlicher Bescheid (PDF, en)

Quellen

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