BANKINTER, S.A.
- Aktenzeichen
- EDPBI:ES:OSS:D:2024:1421
- Behörde
- Agencia Española de Protección de Datos (ES)
- Adressatentyp
- juristische Person
- Branche
- Bank
- Status
- festgesetzt
- Ursprüngliche Buße
- 1.000,00 €
- Aktuelle Buße
- 1.000,00 €
- Letzte Prüfung
- 22.9.2026, 23:00:34
Was passiert ist
Eine beschwerdeführende Person hatte bei einer Bank ihr Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht; die Bank antwortete, sie sei weder Kunde noch ehemaliger Kunde, und stellte die Auskunft erst mehr als ein Jahr später und nach Einschreiten der Aufsichtsbehörde vollständig, weil ein Kontozuordnungsfehler vorlag. Die spanische Aufsichtsbehörde AEPD stellte eine Verletzung des Art. 15 DSGVO fest und setzte eine Buße von 1.000 Euro fest. Das Unternehmen zahlte die Buße freiwillig vor Abschluss, was gemäß Art. 85 des spanischen Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Einstellung des Verfahrens führte.
Verfahrensgang
- 02.09.2024 — Behörde
festgesetzt · 1.000,00 €Adressat ist Bankinter S.A. (register: FR? nein, ES; register decisionDate 2024-09-02 als Fallback übernommen, da das Dokument selbst kein Datum der Endentscheidung nennt). Formell beschließt die Endentscheidung die Einstellung des Verfahrens nach freiwilliger Zahlung vom 28.03.2023; die Buße von 1.000 EUR gilt damit als festgesetzt und erledigt. Beschwerdeführer-Name geschwärzt. Verfahren PS/00206/2022, Lead-SA Spanien nach Art. 56 DSGVO.
Quellen
- https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025-04/decision-no-1421.pdf — abgerufen 31.08.2026, Rolle: tragende Quelle
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