PAGE GROUP EUROPE, S.L.
- Aktenzeichen
- EDPBI:ES:OSS:D:2022:334
- Behörde
- Agencia Española de Protección de Datos (ES)
- Adressatentyp
- juristische Person
- Branche
- Personalvermittlung/Recruiting (spanische Tochter der PageGroup-Gruppe, zuständig für die Bearbeitung von Betroffenenanträgen der Gruppe in Kontinentaleuropa)
- Status
- festgesetzt
- Ursprüngliche Buße
- 240.000,00 €
- Aktuelle Buße
- 240.000,00 €
- Letzte Prüfung
- 22.9.2026, 23:00:34
Was passiert ist
Eine niederländische Betroffene hatte auf der Webseite des Recruiters ein Konto und ihren Lebenslauf hinterlegt und ihr Auskunftsrecht per E-Mail ausgeübt. Das Unternehmen verlangte zur Identitätsprüfung pauschal zwei von drei Dokumentkategorien (Ausweis/Pass/Führerschein mit Geburtsdatum, Sozialversicherungsnachweis, Versorgungsrechnung) und beantwortete den Antrag nicht, obwohl die Anfrage von der im System hinterlegten E-Mail-Adresse ausging und weniger eingreifende Prüfmittel verfügbar waren. Die spanische Behörde – als federführende Aufsichtsbehörde zunächst von der Annahme eines Verstoßes abgerückt, dann auf Einwände Portugals und Berlins hin umgesteuert – stellte Verstöße gegen Art. 12 Abs. 2 und 3 sowie gegen den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO fest. Gegen Geldbußen von insgesamt 300.000 EUR (50.000 EUR für Art. 12, 250.000 EUR für Art. 5 Abs. 1 lit. c) leistete das Unternehmen freiwillige Zahlung von 240.000 EUR nach gesetzlicher 20%-Ermäßigung, womit das Verfahren abgeschlossen wurde.
Verfahrensgang
- 23.02.2022 — Behörde
festgesetzt · 240.000,00 €Englische Fassung des spanischen Bescheids. Bezüglich des Betrags: In diesem Bescheid sind Geldbußen von insgesamt EUR 300.000 festgelegt (EUR 250.000 für Art. 5 Abs. 1 lit. c, EUR 50.000 für Art. 12); das Unternehmen leistete vor Erlass freiwillige Zahlung mit 20%-Ermäßigung nach Art. 85 LPACAP, so dass EUR 240.000 gezahlt wurden und das Verfahren mit diesem Bescheid für beendet erklärt wurde – erfasst ist der tatsächlich verhängte/entrichtete Betrag. Kein ausdrückliches Beschlussdatum im Dokument (Ende trägt die Aktenzeichenfolge '938-231221', die auf den 23.12.2021 hindeuten könnte); decision_date ist daher der Register-Fallback (2022-02-23). Verfahren nach Art. 60 DSGVO: anfänglicher Entwurf zur Einstellung, nach begründeten Einwänden der portugiesischen und der Berliner Behörde Umsteuerung zur Bußgelderöffnung. Beschwerdeführende Person und E-Mail-Adressen sind im Dokument geschwärzt. Keine zusätzlichen Abhilfeanordnungen, da das neue Rechteverwaltungsverfahren als ausreichend bewertet wurde.
Quellen
- https://www.edpb.europa.eu/system/files/2023-01/es_2022-02_decision_redacted.pdf — abgerufen 31.08.2026, Rolle: tragende Quelle
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