GUUDJOB WORLDWIDE S.L.
- Aktenzeichen
- EDPBI:ES:OSS:D:2024:1372
- Behörde
- Agencia Española de Protección de Datos (ES)
- Adressatentyp
- juristische Person
- Branche
- Online-Plattform (Nutzer erstellten Berichte/Beiträge über Unternehmen; kontinuierliche Verarbeitung personenbezogener Daten)
- Status
- festgesetzt
- Ursprüngliche Buße
- 1.000,00 €
- Aktuelle Buße
- 1.000,00 €
- Letzte Prüfung
- 22.9.2026, 23:00:34
Was passiert ist
Eine beschwerdeführende Person hatte der spanischen Plattformbetreiberin mehrfach per E-Mail die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangt und keine Antwort erhalten; die Beschwerde kam über das IMI-Verfahren aus den Niederlanden zur spanischen Aufsichtsbehörde als federführende Stelle. Die Behörde stellte fest, dass das Unternehmen Löschbegehren nicht innerhalb der Fristen nach Art. 12 DSGVO in Verbindung mit Art. 17 DSGVO beantwortet hatte – die Löschung selbst war zwischenzeitlich erfolgt, die Mitteilung an die betroffene Person aber erst nach Behördennachfrage. Es wurde eine Buße von 1.000 EUR verhängt, die das Unternehmen freiwillig zahlte; der Bescheid erklärt daraufhin die Verfahrenseinstellung.
Verfahrensgang
- 10.07.2024 — Behörde
festgesetzt · 1.000,00 €Widerspruch zum Register: Register nennt Art. 13 und 14 DSGVO, das Dokument stellt jedoch den Verstoß gegen Art. 12 in Verbindung mit Art. 17 DSGVO fest (Klassifizierung über Art. 83(5)). Kein ausdrückliches Beschlussdatum im Dokument; als Fallback das Register-Datum 2024-07-10 übernommen. Dies widerspricht dem Dokumentinhalt: Das Verfahren PS/00165/2022 endete inhaltlich 2022 (Einzugsvereinbarung 21.09.2022, Zahlung 01.10.2022, Referenz '937-181022' deutet auf 18.10.2022) – Prüfer sollte das Datum verifizieren. Ausgang: Der Tenor erklärt die Verfahrenseinstellung nach Art. 85 LPACAP infolge freiwilliger Zahlung; die 1.000-EUR-Buße war zuvor im Einleitungsbeschluss festgesetzt und gezahlt worden, daher 'imposed'. Jahresumsatz im Dokument geschwärzt/unleserlich (nur 'EUR und had employees'). Dokument ist eine englische Fassung der spanischen Entscheidung. Namen natürlicher Personen (u. a. die unterzeichnende Behördenleiterin, die beschwerdeführende Person) sind geschwärzt bzw. werden nicht wiedergegeben.
Quellen
- https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025-04/decision-no-1372.pdf — abgerufen 31.08.2026, Rolle: tragende Quelle
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