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Cosmospace

Aktenzeichen
EDPBI:FR:OSS:D:2024:1455
Behörde
Commission nationale de l'informatique et des libertés (FR)
Adressatentyp
juristische Person
Branche
Esoterik/Fernwartungsdienste (Telefon-Beratung zu Tarot, Horoskop, Wahrsagerei, gebührenfrei und kostenpflichtig)
Status
festgesetzt
Ursprüngliche Buße
250.000,00 €
Aktuelle Buße
250.000,00 €
Letzte Prüfung
22.9.2026, 23:00:34

Was passiert ist

Nach Prüfungen bei einem Anbieter von Fern-Dienstleistungen im Bereich Wahrsagerei stellte die französische Datenschutzbehörde mehrere Verstöße fest: Telefonate zwischen Kunden, Interessenten, Vermittlerinnen und Beratern wurden vollständig und systematisch aufgezeichnet, obwohl dafür für Schulung, Qualitätskontrolle, Vertragsnachweis oder Lebensschutz kein Bedarf bestand (Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Kundendaten wurden für Werbezwecke sechs Jahre statt der empfohlenen drei Jahre aufbewahrt (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO). Über ein Online-Formular zur Liebeskompatibilität sowie über Beratungsannotationen wurden sensible Daten erhoben, darunter aus Geschlecht und Geburtsdaten ableitbare Hinweise auf die sexuelle Orientierung sowie im Gespräch spontan geäußerte Angaben zu Gesundheit, Religionszugehörigkeit oder Sexualleben, ohne ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 DSGVO einzuholen. Hinzu kam ein Verstoß gegen Art. L34-5 CPCE wegen Einwilligungsunfähiger Werbung. Das besetzte Sanktionsgremium verhängte 250.000 EUR (200.000 EUR DSGVO, 50.000 EUR CPCE) und ordnete die Veröffentlichung an.

Verfahrensgang

  1. 26.09.2024 — Behörde
    festgesetzt · 250.000,00 €
    Art. 5Art. 9

    Name des Adressaten ist in der Fassung fast durchgängig geschwärzt, tritt aber einmal ungeschwärzt auf ('written observations submitted by Cosmospace on 30 May 2024') und ist als derselbe Adressat erkennbar; der Partner (Auftragsverarbeiter/ gemeinsam Verantwortlicher) sowie Umsatz- und Nutzerzahlen bleiben geschwärzt. Geldbuße EUR 250.000, davon EUR 200.000 für die DSGVO-Verstöße (Art. 5 Abs. 1 lit. c und e, Art. 9) und EUR 50.000 für Art. L34-5 CPCE (kein DSGVO-Verstoß, daher nicht im articles-Feld). Art.-9-Verstoß: Fehlen der ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a; keine Verletzung des Art. 9 Abs. 1 selbst als gesondertes Tatumstand festgestellt, sondern Verstoß gegen Art. 9 insgesamt. Cross-border-Verfahren nach Art. 60 DSGVO (16 betroffene Aufsichtsbehörden), kein begründeter Einwand gegen den Entwurf. Keine zusätzlichen Abhilfeanordnungen; allein Veröffentlichung. Register-Angaben (Art. 5, 9; Datum 2024-09-26) decken sich mit dem Dokument.

    Amtlicher Bescheid (PDF, en)

Quellen

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