EDPBI:FR:OSS:D:2023:1100
- Aktenzeichen
- EDPBI:FR:OSS:D:2023:1100
- Behörde
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (FR)
- Adressatentyp
- juristische Person
- Branche
- Finanzdienstleistungen / Vertrieb von elektronischen Geldgutscheinen (online payments, E-Wallets)
- Status
- festgesetzt
- Ursprüngliche Buße
- 105.000,00 €
- Aktuelle Buße
- 105.000,00 €
- Letzte Prüfung
- 22.9.2026, 23:00:34
Was passiert ist
Der Restricted Committee der CNIL (Deliberation SAN-2023-023) verhängt nach zwei Prüfungen (Online- und Vor-Ort-Prüfung 2021) gegen einen Vertrieb von Geldgutscheinen mit elektronischem Wallet rund 700.000 betroffene Nutzerkonten betreffend eine Gesamtbuße von 105.000 EUR: 90.000 EUR für Verstöße gegen die Speicherbegrenzung (Art. 5(1)(e)), Informations- und Transparenzpflichten (Art. 12, 13 – u.a. Datenschutzerklärung nur auf Englisch, unvollständig, veraltet) und die Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32) sowie 15.000 EUR für Verstöße gegen Art. 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Cookies). Der Berichterstatter hatte 200.000 EUR vorgeschlagen; berücksichtigt wurden die geringe Größe des Unternehmens (sechs Beschäftigte, Umsatz rund 4,6 Mio. EUR mit Verlust) und dessen Kooperation.
Verfahrensgang
- 29.12.2023 — Behörde
festgesetzt · 105.000,00 €Name des Adressaten im Dokument durchgehend geschwärzt, daher subject_name null; erkennbar nur die Branche (Vertrieb von Gutscheinen für Online-Zahlungen mit optionaler E-Wallet). Summe 105.000 EUR = 90.000 EUR (DSGVO) + 15.000 EUR (Art. 82 französisches Datenschutzgesetz, keine DSGVO-Norm, daher nicht in articles). Beschlussdatum 29.12.2023 steht im Kopf des Dokuments (Deliberation SAN-2023-023) und stimmt mit dem Register überein.
Quellen
- https://www.edpb.europa.eu/system/files/2026-01/frsa-2023-12-decisionpublic_redacted_0.pdf — abgerufen 31.08.2026, Rolle: tragende Quelle
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