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MIRACLIA TELECOMUNICACIONES, S.L.

Aktenzeichen
EDPBI:ES:OSS:D:2020:146
Behörde
Agencia Española de Protección de Datos (ES)
Adressatentyp
juristische Person
Branche
Telekommunikation / Betreiber der Joke-Anruf-App "Juasapp"
Status
festgesetzt
Ursprüngliche Buße
40.000,00 €
Aktuelle Buße
40.000,00 €
Letzte Prüfung
22.9.2026, 23:00:34

Was passiert ist

Die spanische Aufsichtsbehörde (AEPD) als federführende Behörde entscheidet über Beschwerden von zwei Personen, deren Telefonate bei Scherzanrufen über die App "Juasapp" ohne ihr Wissen aufgezeichnet und verbreitet wurden. Die Adressatin speicherte die Telefonnummern der Angerufenen und hielt die Aufnahmen in einer Datenbank vor, ohne die Betroffenen nach Art. 13/14 DSGVO zu informieren oder eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO zu haben. Verhängt werden zwei Teilbußen von je 20.000 EUR (zusammen 40.000 EUR) sowie eine Anordnungsfrist von drei Monaten zur Anpassung der Datenverarbeitung in allen EWR-Ländern.

Verfahrensgang

  1. 15.10.2020 — Behörde
    festgesetzt · 40.000,00 €
    Art. 6Art. 13Art. 14

    Englischsprachige (übersetzte) Endfassung der Entscheidung nach Art. 60 DSGVO; Adressatin und Beträge durchgängig Klarheit. Das Dokument selbst nennt kein Beschlussdatum (nur ein Gutachten vom 29/07/2020 und interne Daten); decision_date daher aus dem Register (2020-10-15) übernommen. Deckblatt und Tenor: je EUR 20.000 für Verstoß gegen Art. 13/14 und gegen Art. 6, zusammen EUR 40.000 und Anpassungsauflage; das Einleitungsbescheid hatte ursprünglich je EUR 50.000 (insgesamt 100.000 EUR) vorgesehen. Art. 83 und Art. 72 LOPDGDD dienen nur der Qualifikation und sind nicht als Verstoß aufgenommen. Register listet zusätzlich Art. 12 und 17 – im Tenor wird aber nur Art. 6, 13 und 14 festgestellt.

    Amtlicher Bescheid (PDF, en)

Quellen

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