EDPBI:MT:OSS:D:2019:70
- Aktenzeichen
- EDPBI:MT:OSS:D:2019:70
- Behörde
- Office of the Information and Data Protection Commissioner (MT)
- Adressatentyp
- juristische Person
- Status
- festgesetzt
- Ursprüngliche Buße
- 8.000,00 €
- Aktuelle Buße
- 8.000,00 €
- Letzte Prüfung
- 22.9.2026, 23:00:34
Was passiert ist
Die maltesische Datenschutzkommissarin (IDPC) untersuchte eine über die polnische Aufsichtsbehörde weitergeleitete Beschwerde: Eine Kundin hatte am 3. Oktober 2018 eine Auskunftsanfrage gestellt, die innerhalb der 30-Tage-Frist unbeantwortet blieb. Das Unternehmen hatte eine Antwort samt Datenkopie zwar vorbereitet, sie aber wegen einer falschen Einstellung der Sicherheitsklassifizierung des verwendeten Postfachs nie abgesendet; die zuständige Mitarbeitende schied zudem aus, ohne den Vorgang abzuschließen. Der Kommissarin zufolge fehlten angemessene Verfahren für Auskunftsanfragen, womit Art. 15 DSGVO verletzt war. Wegen der Kooperation und der sofortigen Nachbesserung wurde eine Buße von 8.000 Euro verhängt und die Umsetzung technischer Maßnahmen angeordnet.
Verfahrensgang
- 28.10.2019 — Behörde
festgesetzt · 8.000,00 €Name des Controllers im Dokument geschwärzt (schwarze Balken); Branche nicht erkennbar, daher null. Das Ausstellungsdatum steht handschriftlich ('Today, the 28th day of October, 2019') nur im PDF-Bild - die Textextraktion enthielt den Tag nicht; per visueller Prüfung der PDF-Seite 3 als 2019-10-28 bestätigt (deckt sich mit dem Register). Textdatei basiert auf fehleranfälliger OCR (z. B. '3'd of October'); Betrag 'eight thousand euros (€ 8,000)' eindeutig.
Quellen
- https://www.edpb.europa.eu/system/files/article-60-final-decisions/publishable_mt_2019-10_right_of_access_request_art._15_decisionpublic.pdf — abgerufen 31.08.2026, Rolle: tragende Quelle
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