Spotify AB
- Aktenzeichen
- EDPBI:SE:OSS:D:2023:790
- Behörde
- Integritetsskyddsmyndigheten (SE)
- Adressatentyp
- juristische Person
- Branche
- Music-Streaming (Online-Musikdienst)
- Status
- festgesetzt
- Ursprüngliche Buße
- 4.992.038,56 €
- Aktuelle Buße
- 4.992.038,56 €
- Letzte Prüfung
- 22.9.2026, 23:00:34
Was passiert ist
Die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) stellte nach einer länderübergreifenden Untersuchung der allgemeinen Verfahren zur Bearbeitung von Auskunftsanfragen sowie von drei Einzelbeschwerden fest, dass Spotify AB Art. 15 und Art. 12 DSGVO verletzt hatte. In den Auskünften fehlten u. a. Angaben zu Verarbeitungszwecken, Datenkategorien, Empfängern, Speicherdauer, Datenquelle und Drittländerübermittlung; zudem stellte das Unternehmen technische Protokolldateien standardmäßig nur auf Englisch bereit, was nicht klar und verständlich war. IMY verhängte eine Buße von SEK 58.000.000, erteilte für zwei Einzelbeschwerden einen Verweis und ordnete die vollständige Erfüllung einer Auskunftsanfrage an.
Verfahrensgang
- 12.06.2023 — Behörde
festgesetzt · 4.992.038,56 € (58.000.000,00 € SEK, Kurs 0.086069630331 vom 12.06.2023)Dokument ist eine inoffizielle Übersetzung; nur die schwedische Fassung ist authentisch. Die Aufzählung 15(1)(a) bis (h) ergibt sich aus der Verletzungsfeststellung zu Beschwerde 2; im allgemeinen Verfahrensteil waren es 15(1)(a)-(d) und (g). Zusätzlich zur Buße: Verweis nach Art. 58(2)(b) sowie Anordnung nach Art. 58(2)(c) (Umsetzung binnen eines Monats). Register (Art. 12, 15; 2023-06-12) deckt sich mit dem Dokument.
Quellen
- https://www.edpb.europa.eu/system/files/2023-07/se_2023-06_decisionpublic.pdf — abgerufen 31.08.2026, Rolle: tragende Quelle
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