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"IP Telecom Bulgaria" Ltd.

Aktenzeichen
EDPBI:BG:OSS:D:2022:791
Behörde
Комисия за защита на личните данни (BG)
Adressatentyp
juristische Person
Branche
Telekommunikation / VoIP-Dienstleister (Plattform www.zadarma.com)
Status
festgesetzt
Ursprüngliche Buße
511,30 €
Aktuelle Buße
511,30 €
Letzte Prüfung
22.9.2026, 23:00:34

Was passiert ist

Die bulgarische Datenschutzkommission (KZLD) entscheidet über eine von der irischen Aufsichtsbehörde weitergeleitete Beschwerde: Ein Kunde der VoIP-Plattform zadarma.com hatte am 20.04.2021 eine Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO an die vom Unternehmen angegebene Privacy-Adresse gestellt und einen Monat danach wiederholt; das Unternehmen antwortete nicht (möglicherweise Spam-Filter) und erfüllte die Anfrage erst nach Behördenintervention im Januar 2022. Festgestellt wurde ein Verstoß gegen die Frist nach Art. 12(3) DSGVO; die späte Erfüllung konnte den Verstoß nicht heilen. Unter Würdigung mildernder Umstände (Kooperation, spätere Erfüllung, technische Verbesserungen, Kleinstunternehmen) wird eine Buße von 1.000 BGN (ca. 510 EUR) verhängt.

Verfahrensgang

  1. 13.07.2022 — Behörde
    festgesetzt · 511,30 € (1.000,00 € BGN, Kurs 0.511299723898 vom 13.07.2022)
    Art. 12

    Englischsprachige (übersetzte) Fassung. Kein ausdrückliches Beschlussdatum im Dokument; die letzte genannte Sitzung ist die öffentliche Anhörung vom 13.07.2022 (Parteien nicht anwesend) – decision_date daher aus dem Register (2022-07-13) übernommen. Nur Art. 12(3) DSGVO als verletzt festgestellt; Art. 15 ist Verfahrensgegenstand (Auskunftsrecht), wird aber nicht als verletzt festgestellt – Register nennt zusätzlich Art. 15, Abweichung hiermit gemeldet. Buße 1.000 BGN; das Dokument nennt in Klammern den Gegenwert (€510), nicht umgerechnet. Name der beschwerdeführenden Person im Dokument geschwärzt (natürliche Person, nicht wiedergegeben).

    Amtlicher Bescheid (PDF, en)

Quellen

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