WhatsApp Ireland Limited
- Aktenzeichen
- EDPBI:IE:OSS:D:2021:356
- Behörde
- Data Protection Commission (IE)
- Adressatentyp
- juristische Person
- Branche
- Informationstechnologie / Messaging-Dienst (Teil einer Social-Media-Unternehmensgruppe)
- Status
- festgesetzt
- Ursprüngliche Buße
- 225.000.000,00 €
- Aktuelle Buße
- 225.000.000,00 €
- Letzte Prüfung
- 22.9.2026, 23:00:34
Was passiert ist
Die irische Datenschutzbehörde schloss eine eigene Antragsuntersuchung gegen WhatsApp Ireland Limited ab und stellte numerous Verstöße gegen die Transparenzpflichten der DSGVO fest. WhatsApp hatte den betroffenen Personen, insbesondere auch Nicht-Nutzern, deren Telefonnummern in Kontaktlisten verarbeitet wurden, die vorgeschriebenen Informationen nach Art. 13 und 14 nicht oder nicht in verständlicher und vollständiger Form bereitgestellt; die Informationspraxis gegenüber Nicht-Nutzern und hinsichtlich der Datenweitergabe an die Konzernunternehmen wurde als unzulänglich befunden. Zusätzlich zur Geldbuße von 225 Millionen Euro (aufgeteilt: 90 Mio. für Art. 5(1)(a), 30 Mio. für Art. 12, 30 Mio. für Art. 13, 75 Mio. für Art. 14) verhängte die Behörde einen Verweis und eine Anordnung zur Herstellung der Konformität. Der Bescheid vom 20. August 2021 folgt in Teilen auf eine vorausgegangene Bindende Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses.
Verfahrensgang
- 20.08.2021 — Behörde
festgesetzt · 225.000.000,00 €Operativer Beschluss (S. 257-258): Gesamtgeldbuße EUR 225 Mio. auf vier Einzelfeststellungen aufgeteilt (Art. 5(1)(a): 90 Mio., Art. 12: 30 Mio., Art. 13: 30 Mio., Art. 14: 75 Mio.); Summe hier als eine Buße gegen denselben Adressaten erfasst. Daneben Verweis (Art. 58(2)(b)) und Anordnung nach Art. 58(2)(d). Festgestellte Verstöße im Einzelnen: Art. 13(1)(c), 13(1)(e), 13(1)(f), 13(2)(a), 13(2)(c) sowie Art. 12(1); die Verstöße gegen Art. 13(1)(d), 13(2)(e), Art. 5(1)(a) und der erweiterte Umfang des Art.-14-Verstoßes stammen aus der Bindenden Entscheidung des EDSA (1/2021, 28.07.2021) und werden im Schlussteil dieses Bescheids übernommen/berücksichtigt. Keine Feststellung von Compliance-Verstößen bei Art. 13(1)(a), 13(1)(b), 13(2)(b), 13(2)(d) (bzw. nur 'broadly complied'); Art. 6 wird im Register als verletzt gelistet, im Bescheid jedoch nur als Rechtsgrundlage erörtert, ohne festgestellten Verstoß. Schwärzung: der konsolidierte Jahresumsatz des Konzerns (S. 252) ist im veröffentlichten PDF geschwärzt. Adressat im Unterschriftsteil als 'WhatApp Ireland Limited' (Tippfehler im Original) adressiert; die Entscheidungsträgerin (Kommissarin der Behörde) ist im Dokument namentlich genannt — gemäß Vorgabe hier nicht wiedergegeben. Beschlussdatum 20.08.2021 deckt sich mit dem Register.
Quellen
- https://www.edpb.europa.eu/system/files/2022-04/ie_2021-08_decisionpublic.pdf — abgerufen 31.08.2026, Rolle: tragende Quelle
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