Dagens Industri Aktiebolag
- Aktenzeichen
- EDPBI:SE:OSS:D:2023:825
- Behörde
- Integritetsskyddsmyndigheten (SE)
- Adressatentyp
- juristische Person
- Branche
- Presse/Nachrichtenmedien (schwedische Wirtschaftszeitung mit Nachrichtenseite di.se)
- Status
- eingestellt
- Ursprüngliche Buße
- keine Buße
- Aktuelle Buße
- keine Buße
- Letzte Prüfung
- 22.9.2026, 23:00:34
Was passiert ist
Die schwedische Datenschutzbehörde (IMY) untersuchte auf Basis einer österreichischen Beschwerde die Verwendung des Google-Analytics-Tools auf der Website der Tageszeitung Dagens Industri. Sie stellte fest, dass durch das Tool seit dem 14. August 2020 personenbezogene Daten in die USA übermittelt wurden, ohne dass die Bedingungen des Kapitel V DSGVO erfüllt waren, und damit ein Verstoß gegen Art. 44 DSGVO vorlag. Obwohl der Verstoß als schwerwiegend eingestuft wurde, verzichtete IMY angesichts der eingehenden Analysen und der von dem Unternehmen ergriffenen Schutzmaßnahmen (u. a. IP-Kürzung über einen Proxy-Server, Cookie-Wertmaskierung) auf eine Buße und ordnete stattdessen an, die Verarbeitung an Art. 44 und Kapitel V anzupassen und die betroffene Google-Analytics-Version einzustellen.
Verfahrensgang
- 30.06.2023 — Behörde
eingestelltDokument ist eine inoffizielle Übersetzung; nur die schwedische Fassung ist authentisch. KEINE Buße verhängt (ausdrücklich: 'refrain from imposing administrative fine'); fine_amount und currency daher null. Register weicht ab: Dort outcome 'imposed' sowie Artikel 4, 44 und 46 - das Dokument stellt ausschließlich den Art.-44-Verstoß fest (Art. 4 und 46 werden nur als Prüfungsrahmen zitiert); das Feld outcome wurde deshalb abweichend vom Register mit 'discontinued' belegt (Verfahren endet mit Anordnung ohne Sanktion).
Quellen
- https://www.edpb.europa.eu/system/files/2023-10/se_2023-06_decisionpublic_redacted.pdf — abgerufen 31.08.2026, Rolle: tragende Quelle
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