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EUROPYMES SERVICIOS INTEGRALES S.L.

Aktenzeichen
EDPBI:ES:OSS:D:2022:570
Behörde
Agencia Española de Protección de Datos (ES)
Adressatentyp
juristische Person
Status
eingestellt
Ursprüngliche Buße
keine Buße
Aktuelle Buße
keine Buße
Letzte Prüfung
22.9.2026, 23:00:34

Was passiert ist

Die spanische Datenschutzbehörde AEPD stellt das Bußgeldverfahren gegen ein Dienstleistungsunternehmen formell ein, weil dieses die im Einleitungsbeschluss angedrohte Geldbuße von 1 000 Euro bereits vor der Entscheidung freiwillig gezahlt hatte. Mit der Zahlung ging nach spanischem Verfahrensrecht die Verzichtserklärung auf Rechtsmittel einher; eine Feststellung der Verantwortlichkeit erfolgte ausdrücklich nicht. Der Bescheid beschränkt sich daher auf die Erklärung der Verfahrenseinstellung.

Verfahrensgang

  1. 24.08.2022 — Behörde
    eingestellt
    Art. 17

    Keine Geldbuße in DIESEM Bescheid verhängt: Der Betrag von EUR 1 000 stand im Einleitungsbeschluss vom 08.08.2022 und wurde am 17.08.2022 freiwillig gezahlt; deshalb fine_amount und currency null. Eine Verantwortlichkeit wurde ausdrücklich nicht festgestellt, daher ist articles leer — einzig genannter Verstoß (bloß behauptet): Art. 17 DSGVO. Abweichung vom Register: dort outcome „imposed", der Bescheid selbst stellt jedoch nur die Einstellung nach Art. 85.2 LPACAP fest. Das Dokument trägt kein Entscheidungsdatum (nur Aktenzeichen „937-240122"); decisionDate 2022-08-24 wurde daher aus dem Register als Fallback übernommen.

    Amtlicher Bescheid (PDF, en)

Quellen

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