EUROPYMES SERVICIOS INTEGRALES S.L.
- Aktenzeichen
- EDPBI:ES:OSS:D:2022:570
- Behörde
- Agencia Española de Protección de Datos (ES)
- Adressatentyp
- juristische Person
- Status
- eingestellt
- Ursprüngliche Buße
- keine Buße
- Aktuelle Buße
- keine Buße
- Letzte Prüfung
- 22.9.2026, 23:00:34
Was passiert ist
Die spanische Datenschutzbehörde AEPD stellt das Bußgeldverfahren gegen ein Dienstleistungsunternehmen formell ein, weil dieses die im Einleitungsbeschluss angedrohte Geldbuße von 1 000 Euro bereits vor der Entscheidung freiwillig gezahlt hatte. Mit der Zahlung ging nach spanischem Verfahrensrecht die Verzichtserklärung auf Rechtsmittel einher; eine Feststellung der Verantwortlichkeit erfolgte ausdrücklich nicht. Der Bescheid beschränkt sich daher auf die Erklärung der Verfahrenseinstellung.
Verfahrensgang
- 24.08.2022 — Behörde
eingestelltKeine Geldbuße in DIESEM Bescheid verhängt: Der Betrag von EUR 1 000 stand im Einleitungsbeschluss vom 08.08.2022 und wurde am 17.08.2022 freiwillig gezahlt; deshalb fine_amount und currency null. Eine Verantwortlichkeit wurde ausdrücklich nicht festgestellt, daher ist articles leer — einzig genannter Verstoß (bloß behauptet): Art. 17 DSGVO. Abweichung vom Register: dort outcome „imposed", der Bescheid selbst stellt jedoch nur die Einstellung nach Art. 85.2 LPACAP fest. Das Dokument trägt kein Entscheidungsdatum (nur Aktenzeichen „937-240122"); decisionDate 2022-08-24 wurde daher aus dem Register als Fallback übernommen.
Quellen
- https://www.edpb.europa.eu/system/files/2023-07/es_2022-11_decisionpublic.pdf — abgerufen 31.08.2026, Rolle: tragende Quelle
Einen Fehler melden
Fehlt eine Instanz oder stimmt ein Betrag nicht? Korrektur zu EDPBI:ES:OSS:D:2022:570 vorschlagen.